Allgemeine
Geschäftsbedingungen
von Passion & Patina e.U. für Individualangebote (z.B. für Innenausstatter, Einrichter etc.)
1) Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Passion & Patina e.U. (nachfolgend „PP“ genannt) und den Kunden die Objekte zur Innenausstattung erwerben bzw. weiterverkaufen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verleiher stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2) Angebote
2.1 Angebote von PP sind grundsätzlich freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.2.2. An die in Kostenvoranschlägen enthaltenen Preisansätze ist PP, soweit nicht anders vereinbart, ein Monat lang gebunden.
3) Bestellung und Auftragsannahme
Erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung keine Ablehnung durch PP, gilt der Auftrag als angenommen. Einen schriftlichen Auftrag hat PP innerhalb von sieben Tagen schriftlich abzulehnen, andernfalls gilt er mit dem Datum der Auftragserteilung als angenommen.
4) Gefahrenübergang, Reklamation
4.1 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Lieferanten bzw. Partner von PP eintreten.
4.2 Bei verzögertem Versand bzw. Lieferung seitens PP, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.3 Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
4.4 Reklamationen wegen angeblich nicht vollständig erfolgter Lieferung sind sofort, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Lieferscheines zu erheben.
4.5 Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen. Für Nachteile, die durch unzweckmäßige Verpackung etc. entstehen können, haften wir nur, wenn eine ausdrücklich diesbezügliche Vereinbarung nicht beachtet wurde.
4.6 Für verlorengegangene oder beschädigte Güter sind Schadenersatzansprüche grundsätzlich sofort vom Empfänger der Ware beim zuständigen Spediteur zu stellen bzw. bei durch PP erfolgter Zustellung direkt bei PP.
5) Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Liefergegenstand bleibt so lange Eigentum von PP, bis der Empfänger alle Ansprüche von PP, auch aus späteren Rechnungen, inkl. aller Nebenforderungen, bezahlt hat.
5.2 Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden, erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den zukünftigen Erlös bzw. die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Die Weiterveräußerung ist umgehend zu melden, der Erlös getrennt zu verwahren.
5.3 Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er unverzüglich PP zu benachrichtigen.
6) Zahlung
6.1 Mit dem Abschluss des Kaufvertrages wird die elektronische Rechnungslegung zumindest in Form einer unsignierten PDF-Datei mittels E-Mail akzeptiert.
6.2 Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen prompt netto bei Rechnungserhalt fällig.
6.3 Bei Zahlungsverzug ist PP unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt von PP stehenden Waren, Geräte und dergleichen – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen.
6.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PP berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 13. % p.A. zu fordern, wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
6.5 Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, insbesondere auch Kosten eines von PP beigezogenen Anwaltes, zu ersetzen.
6.6 Nichtvereinbarte Abzüge bei Zahlungen werden keinesfalls anerkannt.
6.7 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
6.8 Bei PP einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
7) Gewährleistung
Bei den angebotenen Objekten handelt es sich um gebrauchte, historische Gegenstände und Antiquitäten. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, insbesondere hinsichtlich Funktionalität.
8) Rücktritt vom Vertrag
8.1 Gerät PP nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht dem Kunden nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens PP berechtigt.
8.2 Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von PP erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, steht PP das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Macht PP vom Rücktrittsrecht Gebrauch, so teilt PP dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Käufer / Besteller mit, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
8.3 Andererseits ist PP bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet sonstigen Rechte seitens PP berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle eines Rücktritts seitens PP steht PP neben einem allfälligen Schadenersatzanspruch jedenfalls eine Abstandsgebühr in der Höhe von bis zu 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist.
8.4 Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren ist PP grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 15% der Fakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert – ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert – berechnet werden.
9) Haftung
Die Haftung seitens PP ist auf Transportschäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit PP nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.
10) Datenschutz
PP erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung. Siehe Datenschutzerklärung.
11) Schlussbestimmungen
11.1 Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern
Im zweiten Fall jedoch nur dann und soweit, als das Konsumentenschutzgesetz keine zwingenden anderen Bestimmungen zugunsten des Verbrauchers vorsieht. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
11.2 Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Leistungen oder Lieferungen von PP sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.
11.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Bezirksgericht Braunau am Inn.
Stand: 03.07.2023

